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Rechte gestärkt Airlines müssen bei Vulkanausbruch zahlen

Das EU-Gericht hat die Rechte von Flugpassagieren gestärkt. Airlines müssen auch bei Flugausfällen, die durch »außergewöhnliche Umstände« entstehen – z. B. durch einen Vulkanausbruch –, ihre Kunden versorgen.

Dazu zählen kostenfreie Übernachtungen, Verpflegung, Airport-Transfers und Kommunikationsmöglichkeiten. Im konkreten Fall hatte eine Ryanair-Passagierin geklagt, die aufgrund des Eyjafjallajökull-Ausbruchs erst eine Woche später als geplant nach Hause fliegen konnte und in der Zwischenzeit nicht von der irischen Fluggesellschaft betreut wurde.

(25.04.2013, rp)

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