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Wegen des dreitägigen Pilotenstreiks dürften auch am Dienstag und Mittwoch Hunderte Flüge ausfallen.

Wegen des dreitägigen Pilotenstreiks dürften auch am Dienstag und Mittwoch Hunderte Flüge ausfallen. Foto: Marijan Murat/dpa

Auch am Mittwoch Eurowings-Pilotenstreik: Diese Rechte haben Passagiere

Flugreisende müssen weiter Nerven beweisen. Die Piloten der Lufthansa-Tochter Eurowings gehen auch am Mittwoch in den Streik. Was Passagiere aus rechtlicher Sicht wissen müssen.

Eurowings-Passagiere müssen sich weiter auf Probleme einstellen - die Pilotinnen und Piloten der Lufthansa-Tochter setzen ihren Streik fort. Von den ursprünglich geplanten 450 Starts und Landungen an den Flughäfen Düsseldorf, Köln/Bonn, Stuttgart, Hamburg und Berlin sind 307 gestrichen worden, wie die Airline mitteilte. Welche Rechte haben Fluggäste, wenn es hakt?

Allgemein gilt: Bei Verspätungen und Annullierungen aufgrund eines Pilotenstreiks bestehen Ansprüche auf Ersatzbeförderung, Verpflegung, Unterbringung und teilweise auch auf Ausgleichszahlungen nach der EU-Fluggastrechteverordnung in Höhe von 250 bis 600 Euro.

Zwei Optionen bei Flugausfällen

Fällt der Flug aus oder verspätet sich um mehr als drei Stunden, muss die Airline eine alternative Beförderung anbieten - sei es durch eine Umbuchung auf andere Flüge oder etwa die Umwandlung des Tickets in eine Bahnfahrkarte (vor allem bei innerdeutschen Flügen).

Wenn ein Flug storniert wird, haben Passagiere neben der Ersatzbeförderung durch die Airline noch eine zweite Option: Das Geld zurückverlangen. Dann müssen sie sich aber in jedem Fall selbst darum kümmern, wie sie ans Ziel kommen.

Hilfreiche Websites und Apps

Im Detail können Passagiere ihre Rechte etwa auf den Websites der Verbraucherzentralen oder der Stiftung Warentest nachlesen. Beim Prüfen von Ansprüchen kann die kostenfreie Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW helfen. Das Europäische Verbraucherzentrum bietet ein browserbasiertes Selbsthilfe-Tool bei Flugproblemen.

Ist der Flug Teil einer Pauschalreise, ist der Reiseveranstalter und nicht die Airline der erste Ansprechpartner.

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