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USA Geschlossene Museen und Parks -diese Ansprüche haben Touristen

Der Etatstreit in den USA wurde nicht rechtzeitig beigelegt - nun liegt die öffentliche Verwaltung lahm. Hunderttausende Staatsbedienstete müssen in Zwangsurlaub, Museen und Parks schließen. Was das für Urlauber bedeutet, erfahren Reisende hier.

Weil die Mitglieder des Kongresses sich nicht auf einen Haushalt einigen konnten, bleiben vorerst unter anderem auch zahlreiche touristische Einrichtungen in den USA geschlossen. Reiserechtlich gesehen sei der Haushaltsstreit in etwa so zu bewerten wie ein Streik, erklärt der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Wer eine Pauschalreise gebucht hat, in der Tickets für Museen und Nationalparks enthalten sind, habe daher keinen Anspruch auf Schadenersatz vom Veranstalter, wenn die Einrichtungen unerwartet geschlossen sind.
»Bei Schadenersatz kommt es auf das Verschulden an«, sagt Degott. »Bei den geschlossenen Einrichtungen kann sich der Veranstalter auf höhere Gewalt berufen«. Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden stehe den Pauschalreisenden zwar nicht zu, eine Minderung des Reisepreises dagegen schon. »Denn es fallen ja Teilleistungen weg«. Das Eintrittsgeld für die Einrichtungen, die der Kunde nicht besuchen konnte, bekommt er zurück.

(02.10.13, dpa/tmn)

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