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Aschewolke Versicherung zahlt keine Stornokosten

Können Reisende wegen der Aschewolke nicht in den Urlaub starten, kann das teuer werden.

Denn die Reiserücktrittversicherung zahlt keine Stornokosten.

»Eine Reiserücktrittskostenversicherung kommt für die Stornokosten nicht auf«, sagt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Die Reiserücktrittskostenversicherung zahle, wenn die Reise aus wichtigem Grund nicht angetreten werden kann. Wichtige Gründe könnten sein: plötzlich eintretende schwere Krankheiten, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft, Unfälle oder etwa ein Brand in der eigenen Wohnung.

Manche Gesellschaften leisteten auch, wenn der Versicherungsnehmer vor der Reise seinen Job verliere oder nach Arbeitslosigkeit ein neues Arbeitsverhältnis aufnehmen kann. »Muss die Reise wegen Naturgewalten wie Vulkanausbruch abgesagt werden, tritt die Reiserücktrittskostenversicherung dafür nicht ein«, erklärt Rudnik.

(25.5.2011, dpa/tmn)
  

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