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Reisemangel Missverständliche Formulierungen

Nicht klar und eindeutig formulierte Reiseunterlagen sind ein Reisemangel.

Verpassen Urlauber deswegen ihre gebuchte Flugreise, ist der Reiseveranstalter in der Pflicht – und hat den bereits kassierten Reisepreis voll und ganz ohne Abzug von Stornogebühren zurück zu erstatten.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth (Aktenzeichen 15 S 9612/09) gab nun Teilnehmern einer Gruppenreise recht. Ihnen war es nicht mehr möglich gewesen, aufgrund missverständlicher Formulierungen bei der Beschreibung des Transfers ihren Flug nach Madeira rechtzeitig zu erreichen. Deshalb ließen sie ihn sausen.

(28.01.11, tdt)

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