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Reiserecht Flusskreuzfahrt mit sieben Nächten darf Acht-Tage-Reise heißen

Eine Flusskreuzfahrt darf als Acht-Tage-Reise beworben werden - auch wenn sie nur sieben Übernachtungen bietet. Das hat jetzt das Oberlandesgericht Köln entschieden. Trotz des Urteils wollen mehrere Anbieter ihre Trips in Sieben-Nächte-Reise umbenennen.

Flusskreuzfahrten mit einer Dauer von sieben Nächten dürfen weiterhin als Acht-Tage-Reisen beworben werden. Das sei auch dann in Ordnung, wenn der Trip erst am Abend des ersten Tages beginnt und am letzten Tag schon nach dem Frühstück endet, entschied das Oberlandesgericht Köln (Az.: 6 W 17/13). Denn der Verbraucher erwarte normalerweise nicht, dass An- und Abreisetag immer voll zur Reisedauer zählten, begründete das Gericht den Beschluss.
Die Wettbewerbszentrale hatte zuvor vier Anbieter von Flusskreuzfahrten abgemahnt. Im Dezember hatte sich der Verein bei Viking, A-Rosa, Nicko Tours und Plantours darüber beschwert, dass die Bezeichnung in die Irre führe. Daraufhin kündigten Viking, A-Rosa und Plantours an, ihre Trips auf Sieben-Nächte-Reisen umzubenennen. Nicko Tours äußerte sich wegen der laufenden Gespräche mit der Wettbewerbszentrale zunächst nicht zum Thema.
A-Rosa hält auch nach dem Beschluss des Kölner Gerichts an seinen Plänen fest: Im kommenden Katalog sollen die Acht-Tage-Reisen Sieben-Nächte-Reisen heißen, kündigte das Unternehmen an. Viking hatte seine Reisen in einer ohnehin geplanten Neuauflage des Katalogs Anfang Januar bereits entsprechend umbenannt. Wie der Name im kommenden Katalog lautet, steht noch nicht fest. Plantours hat nach eigenen Angaben ebenfalls noch nicht entschieden, wie die Reisen im nächsten Katalog heißen sollen. Nicko Tours bleibt bei der Acht-Tage-Version.

(10.02.13, dpa/tmn)

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