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Reiserecht Zug zum Flug verspätet: Reiseveranstalter haftet

Reiseveranstalter werben mit der bequemen Anreise per Zug zum Flug. Doch wer ist in der Verantwortung, wenn die Bahn zu spät kommt? Der Bundesgerichtshof gab jetzt einer Urlauberin recht, die ihren Flieger verpasste.

Verpasst ein Reisender wegen eines verspäteten Zugs seinen Flug, muss der Reiseveranstalter dafür einstehen, wenn die Anreise Teil der Pauschalreise ist. Das Reiseunternehmen muss dann eventuelle Mehrkosten übernehmen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: Xa ZR 46/10).

Im dem Fall hatte die Klägerin bei dem Reiseveranstalter eine Flugpauschalreise von Düsseldorf in die Dominikanische Republik gebucht. Der Hinflug sollte um 11.15 Uhr starten. Für die Anreise hatte die Klägerin das Rail&Fly-Ticket für eine Fahrt mit der Deutschen Bahn in Anspruch genommen. Der Zug sollte planmäßig um 9.08 Uhr am Flughafen Düsseldorf eintreffen, tatsächlich kam er erst um 11.45 Uhr an. Dadurch verpasste die Klägerin den Flug. Sie wurde vom Veranstalter auf einen Flug am Tag darauf ab München umgebucht. Für die Zusatzkosten sollte sie aufkommen. Dagegen wehrte sie sich.

Der BGH gab ihr Recht. Ob ein Reiseveranstalter für Fehlleistungen eines Dritten einzustehen habe, hänge davon ab, ob er diese als seine eigene ausgibt, argumentierten die Richter. Im verhandelten Fall sei dies so gewesen. So habe es im Katalog geheißen: »Starten Sie entspannt in den Urlaub mit dem bequemen Anreise-Service, der bereits im Reisepreis eingeschlossen ist [...] Bitte wählen Sie Ihre Verbindung möglichst so, dass Sie den Abflughafen spätestens zwei Stunden vor Abflug erreichen.« Die Klägerin habe ihre Anreise mit dem Zug hinreichend sorgfältig geplant, der Reiseveranstalter müsse für die Mehrkosten aufkommen.

(09.03.12, dpa)

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