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Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 

 Eine Ersatzcrew ist wichtig. Das gilt vor allem, wenn vorher absehbar ist, dass Ersatzpersonal benötigt wird. Kommt es durch personelle Engpässe zu Verspätungen von mehr als drei Stunden, haben Passagiere Anspruch auf eine Entschädigung. Das hat das Landgericht Frankfurt entschieden (Aktenzeichen: 2-24 S 47/11).

In dem Fall war ein Flieger aus Indien 9,5 Stunden verspätet in Frankfurt am Main angekommen. Er war planmäßig in Antalya in der Türkei zwischengelandet, wo eine Bahre für einen kranken Passagier eingebaut werden musste. Dafür war vorab eine Stunde veranschlagt worden. Hinzu kam aber, dass der Flug bereits fast eine Stunde zu spät in der Türkei landete. Das führte dazu, dass die Crew ausgetauscht werden musste, da sie bei einem Weiterflug ihre zulässige Dienstzeit überschritten hätte. Weil eine Ersatzcrew erst eingeflogen werden musste, verspätete sich der Flug um weitere Stunden.

Das hätte die Airline vermeiden müssen, urteilten die Richter und sprachen den Betroffenen eine Entschädigung von je 400 Euro zu. Sie beriefen sich dabei auf die EU-Verordnung für Fluggastrechte, nach der Passagieren bei einem Flugausfall je nach Flugstrecke zwischen 250 und 600 Euro als Ausgleich zustehen. Ein mehr als drei Stunden verspäteter Flug ist dabei wie ein annullierter anzusehen. Eine Ausnahme gilt nur, wenn außergewöhnliche Umstände schuld am Problem waren und die Airline alle zumutbaren Maßnahmen dagegen ergriffen hat.

Letzteres war den Richtern zufolge nicht der Fall: Die Fluggesellschaft hätte vorsorglich eine Ersatzcrew in Antalya bereitstellen können, um die lange Verspätung zu verhindern. Und in diesem Fall hätte sie es auch tun müssen: Denn es habe wegen des geringen Zeitpuffers eine «hohe Wahrscheinlichkeit» bestanden, dass die erste Crew nach der Zwischenlandung nicht weiterfliegen konnte.

(25.11.2011, rp)
 

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