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Entschädigung bei großer Verspätung: Die Verordnung betrifft alle Flüge, die in der Europäischen Union starten sowie Flüge in die EU mit Airlines, die auch ihren Sitz in der EU haben.

Entschädigung bei großer Verspätung: Die Verordnung betrifft alle Flüge, die in der Europäischen Union starten sowie Flüge in die EU mit Airlines, die auch ihren Sitz in der EU haben.

Foto: Hannibal

Flugverspätungen Diese Rechte haben Passagiere

Fluggästen steht bei verspäteten oder annullierten Flügen in vielen Fällen eine Ausgleichszahlung zu. Das hat der Europäische Gerichtshof erneut bestätigt. Doch wie sehen die Regelungen im Einzelnen aus?

Bei der Verspätung eines Fluges von mehr als drei Stunden haben Passagiere Anrecht auf eine Entschädigung. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag (23. Oktober) entschieden und damit seine frühere Rechtsprechung bestätigt (Rechtssachen C-581/10 und C-629/10). Doch es gibt auch Ausnahmen. Hier die Regelungen im Detail:

Wann bekomme ich Geld zurück?

Die EU-Verordnung 261/2004 aus dem Jahr 2005 zielte vor allem auf annullierte oder überbuchte Flüge ab. Bereits 2009 hat der EuGH jedoch entschieden, dass Passagiere auch eine Ausgleichszahlung erhalten, wenn sie zu spät am Zielort ankommen, wie Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg erklärt. Das haben die Richter nun noch einmal bestätigt.

Welche Flüge fallen unter die Verordnung?

Abgedeckt sind von der Verordnung laut Fischer-Volk alle Flüge, die in der EU starten sowie Flüge in die EU mit Airlines, die ihren Sitz in der EU haben. Ein Beispiel verdeutlicht dies: »Fliege ich von Deutschland in die Türkei, bekomme ich bei einer Verspätung oder Annullierung auf jeden Fall Geld«, so Fischer-Volk. »Fliege ich von der Türkei nach Deutschland, hängt es von der Airline ab: Lufthansa muss zahlen, Turkish Airlines nicht«.

Wie viel Geld bekomme ich?

Das hängt von der Entfernung ab. Bei allen Flügen bis 1500 Kilometer gibt es 250 Euro, bei Flügen zwischen 1500 und 3500 Kilometern 400 Euro, bei Flügen über 3500 Kilometer 600 Euro. Die Beträge halbieren sich bei einer Annullierung, wenn eine zeitnahe Ersatzbeförderung angeboten wird.

Wann muss die Airline nicht zahlen?

Fluggesellschaften müssen nicht zahlen, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die nicht im Einflussbereich der Airline liegen. Das trifft zum Beispiel bei extremen Wetterverhältnissen zu oder auch bei einer Sperrung des kompletten Luftraums - wie bei der Vulkanaschewolke 2010 über Island. Die Rechtslage bei Streiks ist dagegen unklar. Wann genau außergewöhnliche Umstände vorliegen, müssen immer wieder Gerichte entscheiden.

Welche Rechte habe ich noch?

Müssen Passagiere am Flughafen länger warten, stehen ihnen laut Fischer-Volk Essen und Getränke zu. In der Regel verteilen die Fluggesellschaften Gutscheine. Gestrandete Passagiere haben zudem Anspruch darauf, auf Kosten der Airline zu telefonieren sowie Faxe oder E-Mails zu versenden. Die Anzahl ist genau geregelt: Laut EU-Verordnung sind es zwei Telefonate oder zwei Faxe oder zwei E-Mails.

Muss die Airline mir auch eine Übernachtung zahlen?

Können Passagiere erst am kommenden Tag oder noch später weiterfliegen, müssen Airlines sich um eine Übernachtungsmöglichkeit kümmern. Dabei reicht laut Fischer-Volk eine Pritsche im Terminal in der Regel nicht aus. Es müsse aber auch kein Fünf-Sterne-Haus sein. 

(24.10.12, dpa)

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