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Verlorenes Gepäck

Entschädigung pro Person, nicht pro Koffer

Geht auf Flugreisen Gepäck verloren, muss die Fluggesellschaft dafür aufkommen. Teilen sich zwei Reisende einen Koffer, wird entsprechend doppelt Entschädigung fällig, urteilte jetzt der Europäische Gerichtshof.

Flugunternehmen müssen bis zu 1100 Euro für verlorenes Gepäck zahlen - nicht nur pro Koffer, sondern pro Person. Das hat das oberste EU-Gericht in Luxemburg am Donnerstag (22. November) entschieden (Rechtssache C-410/11). Wenn sich Reisende einen Koffer teilen, habe jeder einzelne Anspruch auf Entschädigung. Er müsse aber zeigen, dass sich eigene Gegenstände in fremden Koffern befanden. Dies könne bei einer Familie, beim gemeinsamen Ticketkauf oder Einchecken der Fall sein, führten die Richter aus. Im konkreten Fall hatte eine vierköpfige Familie die Fluggesellschaft Iberia verklagt, weil auf einem Flug von Barcelona nach Paris ihr Gepäck verloren gegangen war.

(25.11.12, dpa/tmn)

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