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Wenn eine Baustelle direkt neben dem Hotel die Erholung unmöglich macht, können Pauschalurlauber den Reisepreis mindern - den Mangel sollten sie dokumentieren.

Wenn eine Baustelle direkt neben dem Hotel die Erholung unmöglich macht, können Pauschalurlauber den Reisepreis mindern - den Mangel sollten sie dokumentieren. Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn

Pauschalurlaub So machen Sie Reisemängel geltend

Bestenfalls läuft auf der Pauschalreise alles nach Plan - doch das tut es längst nicht immer. Was ist dann zu tun?

Der Transferbus, der nicht kommt. Das Hotelzimmer, das im Baulärm versinkt. Oder auch die versprochene Winterkleidung, die auf der Reise in die Polarregion nicht zur Verfügung gestellt wird. Reisemängel auf Pauschalreisen können vielfältig sein. 

Wichtig ist immer: Mängel schnell melden, konkret beschreiben und unter Fristsetzung Abhilfe verlangen, so das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ). Welche Frist angemessen ist, hängt unter anderem von der Art des Mangels und der Reisedauer ab, so die EVZ-Juristin Sabine Blanke. 

Im Regelfall sollte der Mangel so schnell wie möglich bzw. innerhalb eines Tages behoben werden. «Geht es aber um einen Transfer vom Flughafen, wäre das unsinnig. Hier ist sofortige Abhilfe nötig», stellt Blanke klar. «Geht es um einen verdreckten Swimmingpool außerhalb des Hotelzimmers, kann man sicher einen Tag draufschlagen.»

Unverzichtbar ist: Mängel fotografieren und Nachweise sammeln, um Ansprüche «so konkret wie möglich» untermauern zu können.

Zur Reiseleitung, nicht an die Rezeption

Der Mangel muss gegenüber der Reiseleitung oder direkt beim Reiseveranstalter moniert werden – die Hotelrezeption oder das Reisebüro, das den Urlaub vermittelt hat, sind nicht die richtigen Ansprechpartner. 

Der Reiseveranstalter muss die Chance bekommen, den Mangel zu beseitigen. Erst, wenn das nicht in der gesetzten Frist passiert, können Urlauber auf eigene Faust aktiv werden - und etwa ein anderes Zimmer buchen, sich bei einem ausbleibenden Transferbus ein Taxi zum Flughafen bestellen, oder sich Winterkleidung kaufen, die sie für die Urlaubsaktivitäten brauchen. 

Dieses Beispiel ist nicht aus der Luft gegriffen, sondern stammt aus der Beratungspraxis der Verbraucherschützer, wie diese berichten. Demnach wurde einem Paar keine warme Kleidung und Schneeausrüstung gestellt, obwohl das im Pauschalreisevertrag für den Polarurlaub zugesichert war. 

Die Lösung: Die betroffenen Urlauber besorgten sich die Ausrüstung und bekamen vom Reiseveranstalter die Ausgaben erstattet. Für die Zeit bis dahin, während der sie keine Aktivitäten mitmachen konnten, blieb der Reisemangel bestehen – sie konnten den Reisepreis dafür entsprechend mindern.

Mängeltabellen geben Orientierung

Wer sich fragt, wie viel Preisminderung jeweils realistisch ist: Es gibt online Übersichten, die Gerichtsurteile zu Reisemängeln zusammenfassen – sie bieten damit eine Orientierung, wie viel Minderung je nach Mangel drin sein könnte. Dazu zählen laut EVZ die Kemptener und die Frankfurter Tabelle.

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