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Tauglichkeit einer Reise Reisemangel trotz Luxusunterkunft

Die Unterbringung in einem 5-Sterne-Hotel mit 1.100 Betten statt in einem 3-Sterne-Hotel mit 95 Betten stellt einen Reisemangel dar und rechtfertigt eine Preisminderung von 20 %.

Danach kann die Tauglichkeit einer Reise grundsätzlich auch dann beeinträchtigt sein, wenn der Veranstalter eine höherwertige Leistung erbringt. Im vorliegenden Fall kamen Minderungen hinzu. Zum einen, weil der Strand aus groben Steinen bestand und nicht, wie beim vorgesehenen kleineren Hotel, aus Sand und Kieseln. Zum anderen wegen Lärmbelästigung bis 24:00 Uhr, die von der hoteleigenen Showbühne und vom Pool ausging (AG Düsseldorf, AZ 29 C 20.253/96).

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