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Anzeigepflicht Mängel konnten nicht angezeigt werden!

Wir haben vor Kurzem eine Pauschalreise auf die Malediven gemacht, bei der vor Ort einige Mängel auftraten. Wir wollten diese während unseres Aufenthaltes anzeigen und eine Frist zur Mängelbeseitigung setzen, jedoch leider vergeblich. Die Reiseleitung war nicht vor Ort und telefonisch nicht zu erreichen, auch nicht über die Hotelrezeption. Von der Reise zurück, informierte ich den Reiseveranstalter. Wir bekamen die Antwort, dass man uns leider nicht helfen könne, da Mängelbeseitigungen mit der örtlichen Reiseleitung abgewickelt werden müssten. Was können wir jetzt noch tun?

SO IST DIE RECHTSLAGE

Sie haben ganz richtig versucht, die Mängel vor Ort der Reiseleitung anzuzeigen, das ist Voraussetzung für eine Minderung des Reisepreises. Die Rezeption hat eine Mängelanzeige auf Bitte des Reisenden grundsätzlich auch an die Reiseleitung weiterzugeben, sofern diese nicht vor Ort ist. Dies ist offenbar nicht geschehen und nun will der Veranstalter nicht zahlen, weil ihm keine Mängelanzeige vorliegt. Das ist formal zwar richtig, aber die Mängelanzeige ist ausnahmsweise nicht erforderlich, wenn der Reisende die Mängel nicht anzeigen konnte, weil eine Reiseleitung fehlt oder nicht erreicht werden kann. In Ihrem Fall könnte das so sein. Dies hängt auch von der Beweissituation und der Einschätzung des Gerichtes ab. Lassen Sie sich vor der Klage von einem Rechtsanwalt über Kosten und Risiken beraten!

(3-2014)

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