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Flugzeug beschädigt Airline haftet für Verspätung

Wird ein Flugzeug beim Schleppen zum Abfluggate beschädigt, muss die Airline für eine dadurch resultierende Verspätung haften.

Die Vorbereitung des Flugzeugs ist kein außergewöhnlicher Umstand, der die Haftung für Verspätungen ausschließt. Amtsgericht Frankfurt am Main, 3.2.2010, Aktenzeichen: 29 C 2088/09

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