Flüge Hotels Pauschalreise Pauschal Mietwagen Rundreisen Kataloge

Zubringerflug zu spät Entschädigung bei verpasstem Anschlussflug?

Unseren Anschlussflug nach New York haben wir verpasst, weil sich der Abflug in Frankfurt mit einer französischen Airline um fast zwei Stunden verzögert hat. Wir blieben in Paris hängen und kamen mit mehr als zwölfstündiger Verspätung in den USA an. Haben wir Anspruch auf eine Entschädigung?

SO IST DIE RECHTSLAGE

Nach der EU-Fluggastrechteverordnung dürften Sie An spruch auf 600 Euro Ausgleichszahlung pro Person haben. Nicht nur die Fluggäste annullierter, sondern auch die Passagiere verspäteter Flüge haben nämlich einen Ausgleichsanspruch, wenn sie infolge der Verspätung ihr Endziel mit mindestens dreistündiger Verspätung erreichen. Dieser Anspruch setzt nicht voraus, dass sich der Abflug um drei Stunden verzögert hat. Es genügt, dass der verspätete Abflug Grund dafür war, dass die Reisenden den Anschlussflug nicht mehr erreichten.

(1-2014)

REISEBERICHTE REISEBERICHTE REISESPECIALS TESTBERICHTE NEWS ABO | SHOP AIRLINES TIPPS RATGEBER GESUNDHEIT SERVICE
Mehr Reiseberichte ...
REISE und PREISE aktuelle Ausgabe

ÜBERSICHT

SHOP | ABO
Einzelheft | Archiv seit 1987