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Alkoholkonsum Flugpersonal darf Ausschank verweigern

Um eine Belästigung oder Gefährdung der Sicherheit anderer Fluggäste zu vermeiden, darf Fluggästen den Ausschank und Konsum von Alkohol verweigert werden.

Hierbei kommt es nicht darauf an, ob rein objektiv betrachtet tatsächlich eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Fluges besteht. Ausreichend ist allein der subjektive Anschein einer Gefahr. LG Berlin, Urteil vom 8.9.2014, Az. 84 S 105/13

(2-2016)
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