Ersatzmieter Müssen Stornokosten trotzdem gezahlt werden?
SO IST DIE RECHTSLAGE
Nein, sicher nicht. Zwar hat der Vermieter einen Anspruch auf Schadensersatz, wenn Sie die Buchung stornieren. Die Summe kann auch 90 % des Mietpreises betragen, wenn Sie kurz vorher stornieren. Der Vermieter muss sich aber ersparte Aufwendungen auf die Stornokosten anrechnen lassen. Wenn ein Ersatzmieter für den gesamten Zeitraum gestellt wird, entsteht dem Vermieter kein Schaden. Er hätte also, wenn Sie jetzt stornieren, keinen Anspruch auf Schadensersatz bzw. Stornokosten.
(1-2015)