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Frist zur Nachzahlung Wenn die Kartenzahlung nicht funktioniert

Wer im Internet einen Flug bucht und mit Karte zahlen will, muss von der Airline darauf hingewiesen werden, wenn die Zahlung fehlschlägt.

Die Tickets dürfen nicht ohne weiteres an andere Kunden vergeben werden. Es gebe keine Rechtfertigung dafür, einen Kunden nicht zumindest per E-Mail über das Problem zu informieren und ihm eine Frist zur Nachzahlung zu gewähren, so die Richter. Landgericht Dortmund, 15. Mai 2009, Az:8O400/08

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