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Ausgleichszahlung? Flug verpasst bei AIRail

Wir haben einen Lufthansa-Flug von Düsseldorf via Frankfurt nach Los Angeles gebucht. Die Strecke Düsseldorf–Frankfurt wurde mit Lufthansa-Flugnummer von der Deutschen Bahn durchgeführt. Die Bahn hatte auf Grund technischer Probleme eine Verspätung von ca. drei Stunden – und wir verpassten unseren Anschlussflug. Lufthansa buchte uns auf einen Ersatzflug um, der vier Stunden später als der ursprüngliche Flug in L.A. landete. Ist in einem solchen Fall auch eine Entschädigung wegen Verspätung fällig?

SO IST DIE RECHTSLAGE

Ob Ihnen in diesem Fall eine Ausgleichszahlung zusteht, ist gegenwärtig noch höchst umstritten. Bislang fehlt diesbezüglich leider ein Grundsatzurteil. Auf der einen Seite verlangt die Fluggastrechteverordnung ihrem Wortlaut nach, dass die verspätete bzw. annullierte Beförderungsleistung ein Flug ist. Daher kann man gut argumentieren, dass die Fluggastrechteverordnung für Zugfahrten nicht gilt. Auf der anderen Seite wurde der von der Lufthansa unter eigener Flugnummer verkaufte Zug im Rahmen einer einheitlichen Flugbuchung gebucht, wodurch beim Kunde der Eindruck erweckt wird, dass bzgl. dieses AIRail gennanten Zuges die Verbraucherschutzvorschriften hinsichtlich einer Luftbeförderung gelten sollen. Zudem wäre es unbefriedigend, wenn Kunden verspäteter Zubringerflüge eine Ausgleichszahlung erhalten, nicht aber Kunden verspäteter, mit einer Flugnummer verkaufter Zubringerzüge.

(1-2016)
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