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Mit Kleinkind nach Istanbul Werden Stornokosten wegen Ausschreitungen erstattet?

Eigentlich wollten wir im Juni 2013 eine Städtereise nach Istanbul machen. Genau in unsere Reisezeit fielen dann die gewaltsamen Ausschreitungen auf dem Taksim-Platz. Da wir mit einem Kleinkind unterwegs gewesen wären, haben wir die Reise zwei Tage vor Antritt storniert. Kommen wir um die Stornogebühr herum?

SO IST DIE RECHTSLAGE

Ich kann Ihre Sorge um die Sicherheit gut nachvollziehen. Gerade wer mit Kindern reist, möchte jeder Gefährdung aus dem Weg gehen. Rechtlich liegt bei den Unruhen in Istanbul vom Juni 2013 aber kein Fall von höherer Gewalt vor. Dafür wäre eine erhebliche Gefährdung der Reise oder von Leib und Leben erforderlich. Diese Schwelle dürfte hier nicht überschritten gewesen sein. Unruhen im Urlaubsgebiet zählen grundsätzlich zum Lebensrisiko. Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für Istanbul lag ebenfalls nicht vor. Auch eine Reiserücktrittskostenversicherung würde die anfallenden Stornogebühren nicht übernehmen, da es sich nicht um ein versichertes Ereignis handelt.

(4-2013)

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