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Lufthansa kündigte wegen eines Warnstreiks der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi Flugausfälle an. Betroffene Kunden können ihr Ticket zurückgeben

Lufthansa kündigte wegen eines Warnstreiks der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi Flugausfälle an. Betroffene Kunden können ihr Ticket zurückgeben

Recht auf Reisen Keine Entschädigung für Flugausfälle bei Streik

Wegen des für Dienstag angekündigten Streiks an vier deutschen Flughäfen hat die Lufthansa viele Flüge gestrichen.

Betroffenen Fluggästen steht alternative Beförderung zu. Ein Streik des Bodenpersonals am Flughafen ist laut der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Fall von höherer Gewalt. Reisenden steht keine Entschädigung nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung zu, wenn ihr Flug streikbedingt ausfällt oder sich um mehr als drei Stunden verspätet. Das gilt aber nur unter der Bedingung, dass die Fluggesellschaft alles in ihrer Macht Stehende unternimmt, um die Folgen des Streiks zu minimieren. Außerdem muss sie eine alternative Beförderung ermöglichen, zum Beispiel durch die Umbuchung auf einen anderen Flug. Fällt ein Flug definitiv aus oder ergibt sich eine Verspätung von mehr als fünf Stunden, kann der Kunde auch sein Ticket zurückgeben und bekommt sein Geld zurück.

Flugreisende müssen sich an diesem Dienstag (10. April) auf Flugausfälle und lange Wartezeiten einstellen. Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi bestreikt im Tarifstreit um die Bezahlung im öffentlichen Dienst die Flughäfen in Frankfurt/Main, München, Köln und Bremen. Bei Lufthansa sollen nach Angaben der Airline statt 1600 nur rund 800 Flüge an den Airports Frankfurt, München, Köln und Bremen stattfinden.

(09.04.2018, dpa)

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