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Baden in Nizza: Wenn der erhoffte Badeurlaub ins Wasser fällt, müssen Pauschalurlauber mit hohen Stornokosten rechnen

Baden in Nizza: Wenn der erhoffte Badeurlaub ins Wasser fällt, müssen Pauschalurlauber mit hohen Stornokosten rechnen

Urlaubsstorno So teuer kann eine Reise-Stornierung werden

Wer seinen Urlaub zum Schnäppchenpreis bucht, muss bei Stornierungen trotzdem oft mit erheblichen Kosten rechnen. Denn viele Reiseveranstalter verlangen bei Rücktritten teils hohe Gebühren - auch, wenn man lange vor Reisebeginn absagt.

Viele Deutsche buchen ihren Urlaub gerne früh. Die Reiseveranstalter locken mit satten Rabatten. Oft lohnt es sich finanziell, wenn sich Kunden schon viele Monate im Voraus für ein Ziel entscheiden - solange sie die Reise auch antreten.

Kommen aber unerwartet die Hochzeit der Lieblingscousine oder ein Streit mit dem Partner dazwischen, kann ein nicht angetretener Urlaub teuer werden. Denn die Veranstalter verlangen teils hohe Gebühren für eine Stornierung - und zwar nicht nur für kurzfristige Absagen.

Ohne Reiseversicherung gilt: je später desto schlechter

Bei FTI müssen Pauschalreisende ein Viertel der Reisekosten bezahlen - wenn sie bis zum 30. Tag vor Abflug zurücktreten. Ähnliches gilt bei Dertour und Thomas Cook. Bei Tui kostet die Stornierung bis 31 Tage vor Abreise 20 Prozent, ab 30 Tagen sind es 40 Prozent - bei Buchung ohne Flug. Mit Flug wird es noch teurer, dann sind 40 Prozent fällig, wenn man bis zu einen Monat vor Abreise storniert. Wer früh bucht, sollte also überlegen, ob er die Reise wirklich antreten kann.


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Für sehr kurzfristige Stornierungen zahlen Kunden oft fast den gesamten Reisepreis - es sei denn, sie haben eine Reiserücktrittsversicherung. Ab drei Tagen vor Reiseantritt zahlen Kunden bei FTI für Stornierungen etwa 85 Prozent des Preises, bei Angeboten mit der Kennzeichnung XFTI sogar 90 Prozent. Ähnliche Gebühren finden sich bei allen Veranstaltern.

Große Unterschiede zwischen den Anbietern

Aber es gibt deutliche Unterschiede bei den Staffelungen. Wer etwa bis zu zwei Wochen vor Reisebeginn den Urlaub storniert, muss bei FTI je nach Angebot zwischen 60 und 70 Prozent zahlen, bei Dertour sind es bei Kreuzfahrten oder Angeboten der Rubrik »Scenic Eclipse« 80 oder sogar 95 Prozent.

Eine kostenfreie Stornierung ist meist nur in sehr geringem Umfang möglich - etwa bei Tui innerhalb von drei Tagen, allerdings nur bei Hotel- und Pauschalreisen, die man über das Online-Portal gebucht hat. Eine andere Option ist die Flexgarantie für Hotelbuchungen: Kunden zahlen neun Euro, dafür können sie das Hotel bis einen Tag vor Anreise (bis 18 Uhr) kostenfrei stornieren. Bei Thomas Cook ist eine Umbuchung bis zehn Tage vor Reiseantritt mit hinzugebuchter Flexoption kostenfrei möglich. Bei FTI ist das etwa bei Stornierungen von Städtereisen sowie für einige Destinationen aus dem Eigenanreise-Segment bis 14 Uhr am Vortag möglich.

Pauschalen, variierende AGBs und ein einfaches System bei Tui

Oft sind die AGB der Veranstalter sehr umfangreich und häufig variieren die Konditionen auch je nach Reiseart, Produkt und Destination stark. Das Prinzip der Staffelung sei altbekannt, doch diese starke Differenzierung ist neu, sagt Tourismusforscher Prof. Torsten Kirstges von der Jade Hochschule in Wilhelmshaven.

Tui bildet da eine Ausnahme: Der Veranstalter hat seine Stornoregeln zum 1. Juli deutlich vereinfacht. Dort gibt es nur noch drei Stufen und kurzfristige Reiserücktritte sind seitdem billiger. »Das ist nicht guter Wille der Veranstalter, sondern basiert auf Gerichtsurteilen«, erklärt Kirstges. Richter prüfen, ob die Pauschalen wirklich dem entsprechen, was für die Veranstalter an Kosten anfällt. Wenn nicht, müssen die Veranstalter nachbessern.

Die großen Veranstalter setzten in der Regel auf eine Pauschale - statt die Reiserücktrittkosten pro Kunden individuell zu berechnen. Wer Zweifel daran hat, dass die Gebühr angemessen ist, sollte sich zunächst an den Veranstalter wenden und um Nachlass bitten. Wenn das nicht hilft, könne man sich einen Rechtsbeistand suchen. Nicht alles, was Veranstalter in die AGB schreiben, sei rechtmäßig.

(24.07.2019, dpa)

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