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Sicherheit geht vor - deswegen dürfen Fluggäste die Kontrolle mitgeführter Gegenstände nicht ablehnen. Andernfalls können sie abgewiesen werden

Sicherheit geht vor - deswegen dürfen Fluggäste die Kontrolle mitgeführter Gegenstände nicht ablehnen. Andernfalls können sie abgewiesen werden

Foto: Frank Rumpenhorst

Reiserecht Bei Kontrolle muss fotografiert werden

Ein Fluggast wird beim Sicherheitscheck aufgefordert, seine Digitalkamera vorzuführen. Er weigert sich, wird nicht durchgelassen und verpasst seinen Flug. War das rechtmäßig? Das Verwaltungsgericht München meint ja.

Das Sicherheitspersonal an Flughäfen darf Passagiere auffordern, mit ihren Kameras Fotos zu machen. Dies hat das Verwaltungsgericht München am Donnerstag (11. Dezember) einem Fluggast klargemacht, der daraufhin seine Klage gegen den Freistaat Bayern zurückzog. »Kameras sind nicht immer Kameras«, sagte die Richterin und erinnerte an die nach den Anschlägen vom 11. September 2001 stark gestiegenen Kontrollmaßstäbe. So können nach dem Luftsicherheitsgesetz Fluggäste aus den nicht allgemein zugänglichen Bereichen gewiesen werden, falls sie die Kontrolle mitgeführter Gegenstände ablehnen.
 
Der Mann hatte in die Ukraine fliegen wollen. Bei der Kontrolle im Sicherheitsbereich des Münchner Flughafens weigerte er sich, den Auslöser seiner Digitalkamera zu betätigen. Daher wurde er nicht durchgelassen und verpasste seinen Flug. Der Speicher der Kamera sei voll gewesen, er hätte ein wertvolles Foto verloren, begründete der 40-Jährige seine Weigerung. Dies müsse in Kauf genommen werden, befand jedoch das Gericht.
 
 
(12.12.2014, dpa)
 



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