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Khao Sun Road in Bangkok

Khao Sun Road in Bangkok

Vorsicht bei ImitatenGefälschte Produkte bringen meist Ärger ein

Für Deutschland gilt bei Markenplagiaten: Ein bisschen Fälschung darf sein. Anders in Frankreich und Italien. Dort gibt es empfindlich hohe Strafen. Die italienische Regierung hat jüngst angekündigt, dass sie hart durchgreifen will.

Die Straßen- und Strandhändler mit ihren Superschnäppchen von der aktuellen Ray-Ban-Brille über den angesagten Gucci-Gürtel bis zum superschicken Prada-Täschchen sind dem neuen italienischen Innenminister Matteo Salvini ein Dorn im Auge. Unter dem Motto »Italiens Strände sollen sicherer werden« hat er Kontrollen und empfindliche Geldstrafen angekündigt. Zahlen müssen nicht nur die Händler, sondern auch die Käufer: 100 bis 7.000 Euro können als Buße fällig werden.

Bejubelt wird Salvini dafür nicht nur von seinen rechtspopulistischen Wählern, die sich an den meist farbigen Händlern stören, auch der Handelsverband Coldiretti begrüßt die Maßnahme gegen Markenpiraterie. Einnahmen von 22 Milliarden Euro würden mit Plagiaten in Italien erzielt, schätzt er. Und dem Staat entgingen gut elf Milliarden Euro an Steuern.

Wichtig zu wissen: Die Strafen werden nicht nur beim Kauf von einem Straßenhändler fällig, auch Dienstleistungen wie Zöpfchenflechten und Massagen am Strand sind von dem Bann betroffen. Und: Schon der Kaufversuch von nachgemachten Markenprodukten ist strafbar. Ob der Käufer wusste, dass es eine Fälschung war, ob er sie billig beim Straßenhändler oder zum regulären Preis in einem Geschäft gekauft hat, spielt dabei keine Rolle. Wer selbst hereingelegt wurde, der zahlt nur weniger. Durchgesetzt werden die Kontrollen bereits in Rimini an der Adria. Täglich klappern dort Polizisten den Strand und die Promenade ab, um den illegalen Handel mit Plagiaten zu unterbinden.

Auch in Frankreich werden Plagiate nicht geduldet. Erkennt ein französischer Zöllner einen gefälschten Markenartikel, wird er beschlagnahmt. Zusätzlich zahlt der Träger als Strafe den Originallistenpreis des gefälschten Designerstücks. Und das kann bei imitierten Luxusgütern sehr teuer werden. Reisende, die zum Beispiel über Paris fliegen, sollten das im Hinterkopf behalten und auf den Kauf von kopierten Sachen verzichten.

In Deutschland kommen Urlauber noch glimpflich davon. Zwar sieht Paragraph 143 des Markengesetzes Geldstrafen und Haft bis zu drei Jahre für die Einfuhr von gefälschten Markenwaren vor, es gibt aber Ausnahmen. So wird der »Eigenbedarf« nicht verfolgt. Dafür dürfen die gefälschten Schnäppchen keinen »kommerziellen Charakter« haben und sie müssen im persönlichen Gepäck mitgeführt werden. Knackpunkt ist der »kommerzielle Charakter«. Bei einem Dutzend gefälschter Rolex-Uhren wird es schwerfallen, dem Zöllner verständlich zu machen, dass sie alle nur für private Zwecke gekauft wurden. Gleiches gilt für einen Stapel Abercrombie & Fitsch-Hemden. Die Folge: Alles wird beschlagnahmt, zusätzlich droht ein Strafverfahren. Selbst wenn das dann später wegen Geringfügigkeit eingestellt werden sollte, bleiben Anwaltskosten und Ärger.

Käufern von gefälschten Marken drohen aber noch andere Gefahren. Für billige Preise müssen auch billige Materialien eingesetzt werden. So kommt es immer wieder vor, dass Kleidung allergische Reaktionen hervorruft. Zumindest bei Baby- und Kinderkleidung sollte man daher nicht zugreifen. Und sogar lebensgefährlich kann der Kauf von allzu billigen Medikamenten sein. Rund zehn Prozent aller weltweit gehandelten Medikamente sind nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation gefälscht. Besonders beliebt sind Fälschungen des Potenzmittels Viagra, es gibt aber auch Herzmittel, die nur aus Ziegelstaub, gelber Farbe und Möbelpolitur bestehen sollen. Und dann gibt es noch den ethischen Aspekt: Wer gefälschte Produkte kauft, der sorgt oft für satte Gewinne bei internationalen Verbrechersyndikaten und unterstützt fast immer Kinderarbeit.

(26.07.2018, srt)

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