Flüge Hotels Pauschalreise Pauschal Mietwagen Rundreisen Kataloge

Urlaubsplanung 2018: Ein tolles Jahr für Brückenbauer

Urlaubsplanung 2018: Ein tolles Jahr für Brückenbauer

Foto: pixabay.com

Urlaubsplanung 2018 Ein tolles Jahr für Brückenbauer

2018 fallen viele Feiertage sehr günstig auf Wochentage. So holen Sie das Optimum aus Ihrem Urlaubsanspruch.

»Über sieben Brücken musst du geh'n«, sang 1978 die DDR-Band Karat. Wenig später machte Peter Maffay den Song auch im Westen Deutschlands bekannt. Heute kann nahezu jeder Bundesbürger über 30 die wichtigste Textzeile mitsingen. 2018 gibt es dafür einen Grund mehr, denn: Clevere Ferienplaner nutzen bis zu sieben Brücken(tage), um möglichst viel aus ihrem Urlaub zu machen. Zwar sind aufgrund der großzügigen Feiertagsregelungen die Menschen in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland noch besser dran. Doch auch allen anderen winken tolle Auszeiten.

Dabei fängt das Jahr schon gut an: Der 1. Januar fällt 2018 auf einen Montag. Dieser Tag lässt sich somit gut für ein langes Wochenende zum Beispiel im Schnee nutzen. Und wen es eher in den Süden zieht, der muss nur sechs Tage aufwenden, um auf zwei Ferienwochen am Stück zu kommen. Aber Achtung: Damit sollte der Resturlaub dann auch aufgebraucht sein.

Im Februar passiert urlaubsmäßig nichts Besonderes. Im März und April aber winkt das lange Osterwochenende (31. März bis 2. April). Wie immer müssen acht Urlaubstage eingesetzt werden, dann sind bis zu 16 Tage hintereinander frei. Da lohnt sich schon ein Flug in weiter entfernte Destinationen, etwa nach Ägypten, wo es zu dieser Zeit schon angenehm warm ist, oder nach Kuba, das immer eine Reise wert ist. Richtig Spaß haben Brückenbauer dann erstmals Anfang Mai: Der Tag der Arbeit fällt 2018 auf einen Dienstag – für ein Vier-Tage-Wochenende brauchen Freizeithungrige also nur einen Arbeitstag aufzubringen. Und eine Woche später wartet schon Christi Himmelfahrt (10. Mai), das bei gleichem Einsatz ebenfalls den Auftakt für ein langes Wochenende bieten kann. Und wer gerechnet hat, hat's gemerkt: Mit insgesamt acht Urlaubstagen können Arbeitnehmer auch im Mai einen 16-Tage-Urlaub (28. April bis 13. Mai) antreten.

Weil der Mai für alle Angestellten ein echter Wonnemonat ist, geht es gut weiter: Am 21. ist nämlich schon wieder frei, dann ist Pfingstmontag. Wer vier Urlaubstage einreicht, kann es so auf eine Strecke von neun Ferientagen bringen (19. bis 27. Mai). Noch besser haben es Einwohner der Bundesländer, in denen Fronleichnam am 31. Mai ein gesetzlicher Feiertag ist: Dann greift erneut die Regel: "Aus 8 mach' 16." Die Urlaubsstrecke reicht dann vom 19. Mai bis zum 3. Juni. Übrigens: Im Mai lässt es sich zum Beispiel in der Türkei, aber auch auf Bali und auf den großen Mittelmeer-Inseln wie Zypern und Malta hervorragend ausspannen. Und wer Städtereisen mag: Abseits der Schulferien sind Metropolen wie Rom, Barcelona, Lissabon, Istanbul oder Athen einen längeren Abstecher wert.

In Sachen Brückentagen wird es ab Juni erst einmal sehr ruhig. Die Sommerferien müssen Urlauber ohne Feiertagsgeschenke überstehen. Denn erst am 3. Oktober folgt die nächste gesetzliche Auszeit. Da der Tag der Deutschen Einheit 2018 auf einen Mittwoch fällt, ist mit zwei eingesetzten Urlaubstagen eine Kurzreise von fünf Tagen möglich (29. September bis 3. Oktober oder 3. Oktober bis 7. Oktober). Und wer noch genügend Resturlaub auf der hohen Kante hat, der macht aus vier Tagen einen neuntägigen Urlaub. Wie wäre es denn da mal mit den Kanaren? Auch Mauritius oder die Seychellen locken als attraktive Sonnenziele. Und natürlich ist der Herbst eine besonders beliebte Zeit für Städtereisen.

Dem grauen Alltag im November entfliehen? In fünf Bundesländern geht das mit der Brücke nach dem 1. November. Dann ist nämlich Allerheiligen, das 2018 auf einen Donnerstag fällt. Das reicht mit einem Urlaubstag für einen Vier-Tages-Miniurlaub (1. bis 4. November) – oder mit vier Urlaubstagen für immerhin neun freie Tage (27. Oktober bis 4. November). Und das reicht locker für eine Woche Marokko oder Dubai.

Eine schöne Urlaubsstrecke zum Jahresende gibt es um Weihnachten und Neujahr. Das Gute: Heiligabend und Silvester fallen im kommenden Jahr auf einen Montag, in der Regel müssen Arbeitnehmer dafür einen halben Urlaubstag aufwenden. Und wer noch zwei Resttage zur Verfügung hat, nimmt diese am 27. und 28. Dezember und schafft sich mit drei Urlaubstagen elf freie Tage am Stück (22. Dezember bis 1. Januar).

Schade, dass der Heilige-Drei-Königs-Tag, der 6. Januar, im Jahr 2019 auf einen Sonntag fällt. Allerdings gilt dieser Feiertag ohnehin nur in Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt.

(22.12.2017, dpa)

Mehr Reisenews ...
REISE und PREISE aktuelle Ausgabe

ÜBERSICHT

SHOP | ABO
Einzelheft | Archiv seit 1987