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REISE & PREISE weitere Infos zu Duty-free-Shops: Umsteiger müssen trocken bleiben

EU : Duty-free-Shops: Umsteiger müssen trocken bleiben

EU : Duty-free-Shops: Umsteiger müssen trocken bleibenFoto: ... DUTY FREE SHOPS Umsteiger müssen trocken bleibenWegen der neuen Handgepäckregelung profitieren nur Fernreisende mit Nonstop-Flügen vom günstigen Alkoholkauf im Duty-free-Shop. REISE & PREISE sagt Ihnen, wie man die Duty-free-Falle umgehen kann.Eigentlich wollte Fabian K. den Karibikurlaub am ersten Abend daheim bei einem Glas alten Rums noch einmal nachklingen lassen. Daraus wurde jedoch nichts. Denn sein zollfrei beim Abflug erworbener Edel-Rum liegt nun bei der Sicherheitskontrolle des Frankfurter Flughafens. Fabian K. ist nämlich in die Duty-free-Falle getappt.So wie ihm ergeht es täglich Tausenden von Flugreisenden, die von Zielen außerhalb der EU heimkehren. Ihr Pech: Sie sind Umsteiger und müssen für den Weiterflug in die Heimat noch einmal durch die Sicherheitskontrollen. Und dort gelten seit vergangenen Herbst die verschärften EU-Regeln für die Mitnahme von Flüssigkeiten an Bord. Im Handgepäck sind nur noch Flüssigkeiten, Gels, Cremes, Pasten und Sprays erlaubt, die in Behältern abgefüllt sind, die maximal 100 Milliliter fassen.Die Flasche Rum oder Whisky aus dem Dutyfree- Shop dagegen darf nicht mit an Bord – auch wenn sie beim Abflug in Übersee im Sicherheitsbereich gekauft wurde, sich noch in einer Tüte des Shops befindet und der Passagier die Quittung vorweisen kann. Die Versiegelung durch die Shops wird als Ausnahmeregelung nur für Käufe in europäischen Duty-frees anerkannt. Einschließlich des beigefügten Kaufbelegs vom selben Tag werden die Beutel in der Regel von den Kontrolleuren an den Sicherheitschecks in der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegen und Island akzeptiert.Duty-free-Shops: Umsteiger müssen trocken bleibenÜber London nach Asien: Feriendrink nicht auf dem Weiterflug mitnehmenAuch bei Passagieren, die erst zum Ferienort reisen, kann die Duty-free-Falle zuschnappen – wenn sie Umsteiger sind. Wer etwa über London nach Asien reist oder über Atlanta nach Florida, der kann seinen im Duty-free-Shop erworbenen Feriendrink nicht auf dem Weiterflug mitnehmen. Denn in den USA und zahlreichen weiteren Ländern gelten ähnlich scharfe Sicherheitsvorschriften für die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck wie in der Europäischen Union.Umgehen kann die Duty-free-Falle nur, wer seinen Koffer nicht durchcheckt. Er kann dann die Einkäufe in den Koffer packen. Denn für den Kofferinhalt gibt es keine 100-Millilitergrenze bei Flüssigkeiten. Ob allerdings der Preisvorteil beim Einkauf die Mühe und den Zeitaufwand für das Kofferholen und Neu- Einchecken wettmacht, ist zweifelhaft.Ein Auswuchs der EU-Regelung zur Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck ist mittlerweile wieder hinfällig. Kurz nach der Einführung im November 2006 landete am Flughafen Palma auf Mallorca auch kiloweise die mallorquinische Süßspeisenspezialität Ensaimada im Mülleimer. Die Gebäckstücke enthalten nämlich eine flüssige Füllung aus cabell d’àngel, übersetzt Engelshaar. Und da die Kuchen von der Größe her mehr als 100 Milliliter fassen konnten, galten sie für kurze Zeit als mögliches Versteck für Flüssigsprengstoff. 

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