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Die steigenden Energiekosten wirken sich auch auf Ferienhauspreise aus.

Die steigenden Energiekosten wirken sich auch auf Ferienhauspreise aus. Foto: Bodo Marks/dpa/dpa-tmn

Steigende Energiekosten Ferienhaus darf nicht nachträglich teurer werden

Strom, Heizen und Warmwasser werden auch am Urlaubsort teurer. Ist schon ein Vertrag für eine Ferienwohnung unterschrieben, darf der Vermieter aber nicht einfach die Kosten erhöhen.

Auf den Urlaub freuen sich die meisten lange im Voraus - und buchen schon ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung. Doch mit den steigenden Energiekosten auch im europäischen Ausland stellt sich die Frage: Wie wirkt sich das im Urlaub aus? Wird das ausgewählte Domizil dadurch teurer?

Generell ist erst mal wichtig zu wissen: Ob eine nachträgliche Preiserhöhung zulässig ist, richtet sich nach nationalem Recht.

Für deutsche und zum Beispiel dänische Feriendomizile gilt: Eigenmächtige nachträgliche Veränderungen von Kosten sind nicht rechtens. «Es gilt, was im Vertrag vereinbart wurde», sagt Sabine Blanke vom Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ). Das beziehe sich auf alle vertraglich vereinbarten Kosten.

Einseitige Erhöhung ist nicht zulässig

Es wurde schon auf verschiedenste Weise versucht, die Kosten auf die Mieterinnen und Mieter umzulegen, berichtet die Juristin: Sei es durch eine schlichte Mitteilung vorab, dass der vereinbarte Preis steigen werde. Sei es durch eine Staffelung, in der immer wieder die aktuellen Kosten benannt werden.

Eine solche einseitige Erhöhung ist meist nicht zulässig. Betroffene sollten am besten den Vermieter umgehend schriftlich darauf hinweisen, dass sie diese nicht akzeptieren, rät die Verbraucherschützerin.

Sogar einen Fall, in dem ein Vermieter einfach einen höheren Betrag als vereinbart abgebucht hat, hat Blanke betreut. Sie rät: Sollte das passieren, sollten Mieter nicht eigenmächtig rückbuchen. Sondern eine Rückerstattung mit Frist von vier Wochen vom Vermieter verlangen - mit Verweis auf den Vertrag. Ist das nicht erfolgreich, sollte man überlegen, sich rechtliche Beratung zu holen.

Einigung auf Kulanz ist möglich

Enthält der Vertrag den Hinweis, dass weitere Anpassungen der Energiepreise jederzeit notwendig sein können, rät sie dringend ab: «Am besten sollte man das gar nicht erst unterschreiben.» Es sollte immer ein genauer Cent-Preis für die Kilowattstunde oder eine feste Pauschale festgehalten sein.

Dagegen sich mit dem Vermieter freiwillig über eine Anpassung zu verständigen, spricht hingegen nichts. «Vielleicht kennt man den Vermieter persönlich oder man fährt einfach gerne noch mal in diese Wohnung», sagt Blanke. Dann entscheidet der Kunde, welchen Betrag er zu zahlen bereit ist.

Vermieter haben Preise schon angepasst

Vermieter von Ferienimmobilien stellen aktuell fest, dass zurückhaltender gebucht wird als in den Vorjahren. «Urlauber neigen derzeit eher zu kurzfristigen Buchungen», sagt Michelle Schwefel, Geschäftsstellenleiterin vom Deutschen Ferienhausverband (DFV). Da s sei nicht nur der Energiekrise und der unsicheren Weltlage geschuldet, sondern auch eine Folge der Pandemie.

Gleichzeitig steigen die Mietpreise für Feriendomizile, das zeigt eine aktuelle Umfrage des Ferienhausverbandes unter Vermietern und regionalen Agenturen.

Demnach haben mehr als die Hälfte der Befragten (55,7 Prozent) die Miete wegen der Energiekrise pauschal um einen gewissen Prozentsatz erhöht - ein Großteil von ihnen (knapp neun von zehn) erhöhten bis zu 10 Prozent oder weniger, gut 9 Prozent um bis zu 20 Prozent und ein geringer Anteil noch mehr.

40,8 Prozent der Vermieter haben die Preise nach eigenen Angaben gelassen, wie sie sind. Ganz wenige (0,7 Prozent) haben sie demnach gesenkt, um sich Buchungen zu sichern. Ein kleiner Teil (2,8 Prozent) hat den Grundpreis belassen - rechnet nun aber nach Verbrauch ab.

Knapp die Hälfte (47 Prozent) hat ihr Objekt umgerüstet, um Energie zu sparen, beispielsweise mit Thermostaten oder sogar energetischer Sanierung. 10 Prozent wollen aufgrund der Energiekrise ihre Ferienimmobilie schließen.

Perspektivwechsel: Was der Verband den Vermietern rät

Eine Möglichkeit für die Vermieter, um nicht auf den steigenden Energiekosten sitzen zu bleiben: Nach Zählerstand abzurechnen - so wie es ein kleiner Teil laut der Umfrage ja nun auch machen will.

Laut dem Branchenverband ist das in Deutschland jedoch eher nicht üblich: Insgesamt rechnet bislang nur ungefähr jeder zehnte Vermieter seine Energiekosten nach Verbrauch ab. Die Abrechnung nach Verbrauch sei aufwendig und könne insbesondere auf Stammgäste abschreckend wirken, sagt Michelle Schwefel.

Denn die Mieten für Ferienwohnungen und -häuser werden meist im Voraus bezahlt. Im Unterschied zu Ländern wie etwa Dänemark ist es in Deutschland meist die Regel, Energie- und Heizkosten pauschal schon in die Miete einzurechnen.

Laut Preisangabenverordnung (PAngV) ist eine Abrechnung nach Verbrauch zwar möglich, der Verband rät dennoch davon ab. Vermieter müssten auch den Zeitfaktor und die Kundenzufriedenheit im Blick behalten, heißt es.

Im Zweifelsfall würden Mieter lieber ein Objekt wählen, das pauschal abgerechnet wird. Für den Urlaubsgast sei es wichtig zu wissen, woran er ist, so der Verband. Ein moderater Aufschlag auf die Gesamtmiete von etwa zehn Prozent sei für Gäste vertretbar.

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