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Ein 9-Euro-Ticket ist für einen Monat gültig und gilt deutschlandweit im öffentlichen Personennahverkehr.

Ein 9-Euro-Ticket ist für einen Monat gültig und gilt deutschlandweit im öffentlichen Personennahverkehr. Foto: Monika Skolimowska/dpa/dpa-tmn

9-Euro-Ticket Ihr Recht bei Verspätungen im Regionalverkehr

Mit dem ICE weiterfahren, wenn der Regionalzug zu viel Verspätung angehäuft hat? Das geht unter bestimmten Voraussetzungen. Das Geld dafür muss man aber vorstrecken - wir erklären die Details.

Nur weil die Fahrkarte mit 9 Euro sehr wenig Geld kostet, muss man bei Verspätungen im Regionalverkehr nicht auf seine Fahrgastrechte verzichten.

Sorgen auf der geplanten Reiseroute Verspätungen oder Zugausfälle dafür, dass man aller Voraussicht nach mindestens 20 Minuten später als geplant am Ziel ankommt, darf man nach Angaben der Stiftung Warentest auch auf Fernverkehrszüge umsteigen. Das gelte ebenso, wenn man in einen überfüllten Regionalzug nicht einsteigen konnte und deshalb die genannte Verspätung anhäuft.

Zu beachten ist: Vor dem Einsteigen sollte man ein Ticket für den ICE, IC oder EC, den man nutzen will, kaufen. Die Fahrtkosten muss man sich im Nachgang zurückholen.

Aber Moment, mögen Sie sich fragen, geht das alles so ohne weiteres?

Rechtlich ist die Antwort klar: Das sogenannte Umsteigerecht gilt laut Stiftung Warentest auch für 9-Euro-Ticket-Besitzer. Praktisch ist das Zurückholen des Geldes für das Fernverkehrsticket allerdings mit etwas Aufwand verbunden.

Es empfiehlt sich, zum Nachweis ein Selfie-Foto von sich auf dem Bahnsteig mit der Anzeige der Verspätung im Hintergrund aufzunehmen. Gegebenenfalls kann man sich am Bahnhof oder im Zug vom Schaffner eine Verspätungsbescheinigung ausstellen lassen.

Schließlich gilt es, über das Fahrgastrechte-Formular der Deutschen Bahn die Erstattung einzufordern. Das geht direkt online, sofern man ein Kundenkonto hat und das Ticket über dieses Konto gekauft wurde. Oder eben per Post: Das Formular kann man sich im Reisezentrum am Bahnhof holen oder online herunterladen.

Gut zu wissen: Anstatt es als Brief zu schicken, kann man das ausgefüllte Formular mit Belegen auch wieder in einem Reisezentrum der Bahn abgeben.

Aber wie weist man nach, dass man mit dem 9-Euro-Ticket einen bestimmten Zielbahnhof zu einer bestimmten Zeit erreichen wollte - die Fahrkarte ist schließlich nicht streckengebunden?

«Die Problematik haben Bahncard-100-Inhaber ja auch», sagt Michael Sittig von der Stiftung Warentest. Letztlich läuft es so, dass man in dem Formular die Details seiner Reiseroute angibt und Belege wie etwa das am Bahnsteig geschossene Foto anhängt. Ein Tipp von der Bahn für Nutzer der «DB Navigator»-App: Einen Screenshot von der Verspätung, die in der App angezeigt wird, machen und diesen mitschicken.

Ist das Formular abgeschickt, prüft die Bahn die Angaben auf ihre Plausibilität. Passt alles, gibt es die Erstattung.

Sittig erwartet nicht, dass das Umsteigerecht missbräuchlich ausgenutzt wird. Schon die Tatsache, dass man erstmal die Kosten für das Fernverkehrsticket vorstrecken muss, halte Betrüger ab, glaubt er. «Es macht auch keinen Spaß, das Formular auszufüllen.»

Zudem muss man sich danach teilweise einige Wochen in Geduld üben, bis das Geld auf dem Konto ist.

Bleibt zu klären, was ist, wenn der Fernverkehrszug, den man stattdessen nehmen wollte, voll ist und man auch dort nicht mehr mitfahren kann:

An solchen praktischen Begebenheiten kann das Umsteigerecht scheitern. «Wenn der ICE voll ist, ist er voll», sagt Sittig. Dann müsse man auf den nächsten Zug warten, der einen ans Ziel bringt. Sei es eine Regionalbahn oder ein Fernzug.

Und wenn man gar nicht mehr weiterkommt?

Es kann in Ausnahmefällen passieren, dass Reisende aufgrund von Verspätungen, überfüllten oder ausgefallenen Zügen irgendwo stranden und gar nicht mehr weiterkommen.

In so einem Fall sollten sie zunächst am Bahnhof nach Bahnpersonal suchen - bestenfalls kann man dann die Situation schildern und bekommt direkt einen Hotelgutschein in die Hand gedrückt.

Andernfalls bleibt nur: Wieder für Belege sorgen (Bescheinigung vom Schaffner; Selfie-Foto am Bahnsteig mit Anzeige im Hintergrund) und dann ein Hotel auf eigene Faust buchen.

Hier gilt: Mittelklasse, kein Luxus. Das Gesetz spreche von «angemessener Ausstattung», so Michael Sittig. Wer trotz anderer Alternativen das örtliche Fünf-Sterne-Haus bucht, bleibt womöglich auf den Kosten sitzen. Für die Erstattung müssen Originalrechnungen fürs Hotel und gegebenenfalls für die Taxifahrt dorthin aufgehoben werden. Man streckt also auch hier die Kosten vor und muss danach versuchen, sich das Geld über das Fahrgastrechte-Formular zurückzuholen.

Und was ist mit Erstattungen fürs Ticket?

Was man mit dem 9-Euro-Ticket nicht hat, sind die üblichen Entschädigungsansprüche bei Verspätungen. Da bei Zeitkarten, zu denen das günstige Sonderticket zählt, maximal 25 Prozent des Kartenwertes erstattet werden (entspricht 2,25 Euro), gibt es hier keinen Ausgleich. Die Bahn zahlt erst ab 4 Euro aus.

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