Verspätung Entschädigung nur mit Bordkarten?
Wir hatten eine Pauschalreise auf die Kanaren gebucht. Der Abflug verspätete sich wegen eines technischen Defekts des Flugzeugs um fast zehn Stunden. Wir forderten von der Fluggesellschaft eine Entschädigung von € 400. Die Airline bietet uns nur 50 % an, und nur dann, wenn wir die Original-Bordkarten vorlegen. Außerdem sollen wir eine Verzichtserklärung über alle weitergehenden Ansprüche unterschreiben. Ist das Angebot angemessen und kann die Ausgleichszahlung tatsächlich von der Vorlage der Bordkarten abhängig gemacht werden?
SO IST DIE RECHTSLAGE Nein, die Bordkarten sind keine Voraussetzung für die Ausgleichzahlung. Sie haben auch Anspruch auf den vollen Betrag von € 400. Sie müssen nur eine Buchungsbestätigung oder den Reisevertrag vorweisen können.
(1-2015)