Fluglotsenstreik Keine Ausgleichsansprüche
SO IST DIE RECHTSLAGE
Den Reisenden, die vom Streik betroffen sind, steht aber ein Recht auf kostenlose Stornierung der bestreikten Flüge zu. Dies gilt auch bei Pilotenstreiks bei der Lufthansa. BGH, 12.6.2014, X ZR 104/13. BGH 21.08.2012, X ZR 138/11.
(1-2015)