Schiffstypische Geräusche? Lärm in der Kreuzfahrtkabine
SO IST DIE RECHTSLAGE
Wenn die Geräusche derart laut waren, dass Sie nachts nicht schlafen konnten, steht Ihnen selbstverständlich eine Minderung und ggfs. sogar Schadensersatz zu. Nur schiffstypische Geräusche müssen ersatzlos hingenommen werden. Dies sind z. B. normale Motorengeräusche, das Klappern von Türen, Wellen, die gegen die Schiffswand schlagen, etc. Ist die Geräuschkulisse dagegen dauerhaft so laut, dass an Schlaf nicht zu denken ist, kann nicht mehr von schiffstypischen Geräuschen geredet werden.
(2-2015)