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Datensicherheit nicht gewährleistet Erpresserschreiben brachte kein Geld

Nach der Rückkehr aus seinem Thailandurlaub erhielt ein Mann Post von einem lokalen Anwaltsbüro.

Es hieß, dass eine Thailänderin, mit der er ein Verhältnis gehabt haben soll, schwanger sei und er EUR 350 für die Abtreibung bezahlen solle. Falls nicht, würde man Unterhaltsansprüche gegen ihn erheben. Wie der Urlauber herausfand, hatte der Portier des Hotels seine Postadresse weitergegeben. Schmerzensgeld und Schadensersatz in Höhe von EUR 2.000 forderte er daher vom Veranstalter. Die Richter fanden dies nicht gerechtfertigt, da die Reise an sich problemlos verlaufen sei und der Veranstalter nicht für Verfehlungen von Hotelangestellten haftbar gemacht werden könne. Interessant auch das Argument, dass die Datensicherheit in Thailand grundsätzlich nicht so gewährleistet sei wie hierzulande (LG Düsseldorf, AZ: 22 S 178/00).
 

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