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Falsche Auskunft Haftung von Reisebüro bei Falschauskunft

Reisebüro verlangte Gelbfieberimpfung. Wer haften nach dem Reiserücktritt?
Unseren Sansibar-Urlaub haben wir extra im Reisebüro gebucht, um uns beraten zu lassen. Wir haben uns dann für eine FTI-Reise für stolze € 7.300 entschieden. Wir haben extra gefragt, ob wir ein Visum brauchen oder irgendetwas beachten müssen, was verneint wurde. Vier Tage vor Abflug rief dann die Dame vom Reisebüro bei uns an und sagte, ohne eine Gelbfieberimpfung dürften wir dort nicht einreisen. Dafür war es natürlich schon zu spät. Völlig perplex blieben wir mit gepackten Koffern zu Hause. Der Hammer: FTI hat sich geweigert, den Reisepreis zu erstatten, und meint, wir hätten gar keine Gelbfieberimpfung gebraucht. Die Info vom Reisebüro sei falsch. Das Reisebüro selbst wimmelt uns ab. Müssen wir die € 7.300 tatsächlich abschreiben?

SO IST DIE RECHTSLAGE

FTI selbst kann man hier keinen Vorwurf machen. Aufgrund des Fehlverhaltens des Reisebüros steht Ihnen jedoch ein Schadensersatzanspruch gegen das Reisebüro zu.

(3-2018)
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