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Wer exotische Souvenirs aus dem Urlaub mitbringt, sollte den Artenschutz beachten. Der Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen sowie Waren draus ist untersagt

Wer exotische Souvenirs aus dem Urlaub mitbringt, sollte den Artenschutz beachten. Der Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen sowie Waren draus ist untersagt

Foto: Peter Kneffel

Artenschutz und Freimengen Was beim Zoll zu beachten ist

Schmuck im Wert von 3000 Euro, 300 Zigaretten oder drei Flaschen Spirituosen: Solche Mitbringsel können nicht einfach zollfrei aus dem Urlaub nach Hause gebracht werden. Bei tierischen Produkten und antiken Gegenständen gilt höchste Vorsicht - hier drohen Strafen.

Lebende seltene Tiere, bestimmte Antiquitäten, zu viel Alkohol: Mit etlichen Mitbringseln können sich Urlauber bei ihrer Rückkehr nach Deutschland Ärger oder Kosten beim Zoll einhandeln. Das Hauptzollamt Koblenz gibt einige Tipps, um Probleme an der Grenze zu vermeiden.

Artenschutz:
Zum Schutz bedrohter Tiere und Pflanzen sollten Touristen auf den Kauf lebender Exemplare verzichten. »Der Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen, Teilen davon oder Waren daraus ist untersagt oder streng reglementiert«, heißt es. Neben dem Verlust eines solchen Mitbringsels kann Urlaubern eine Strafe drohen. Eine Liste besonders geschützter Tiere und Gegenstände findet sich im Internet.

 
Kulturgüterschutz:
Was hierunter fällt, können Laien oft nicht gleich erkennen. »Kulturgüter sind Gegenstände, die für die Archäologie, Geschichte, Literatur, Kunst oder Wissenschaft ein bedeutungsvolles Gut darstellen. Hierzu zählen seltene Mineralien, auch Antiquitäten, bedeutende Bücher, Bilder und Zeichnungen«, erklärt das Hauptzollamt. »Diese unterliegen in vielen Ländern sehr strengen Ausfuhrbeschränkungen oder -verboten.« Ratsam sei daher, sich gut zu informieren oder auf derartige Souvenirs zu verzichten.
 
Reisefreimengen:
Bei Einreisen aus Nicht-EU-Ländern müssen Touristen bei nichtgewerblichen Waren bis zu bestimmten Höchstmengen keine Zollgebühr zahlen. Abgabenfrei sind etwa pro Urlauber bis zu 200 Zigaretten und ein Liter Spirituosen (jeweils ab 17 Jahren). Bei allen anderen Waren wie Schmuck und Kleidung gilt beim Gesamtwert eine Höchstgrenze von 430 Euro (Flugzeug und Schiff) beziehungsweise von 300 Euro für alle anderen Reisewege wie Auto oder Bahn.
 
Barmittel:
Wer mit 10 000 Euro in bar oder mehr in die EU ein- oder ausreist, muss dies von sich aus schriftlich beim Zoll anmelden. Das Hauptzollamt erläutert die Regel: »Damit soll die Geldwäsche bekämpft und die Finanzierung terroristischer Vereinigungen verhindert werden.« Beim Grenzübertritt innerhalb der EU muss über solche hohen Bargeldsummen nur nach Aufforderung mündlich informiert werden.
 
Produktpiraterie:
Kleidung, Fanartikel, Kosmetika, Taschen und Uhren von Markenherstellern sind in Urlaubsländern oft zu Spottpreisen zu haben. Aber viele der vermeintlichen Schnäppchen sind qualitativ minderwertige Fälschungen. Diese könnten sehr gesundheitsgefährdend sein, warnt das Hauptzollamt Koblenz. »So werden beispielsweise nachgeahmte Textilien nicht selten mit giftigen Farbstoffen hergestellt.« Auf den Kauf solcher Waren sollten Touristen daher verzichten.

(14.07.2016, dpa)

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