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Ein Reisemangel: Baulärm vor dem Hotel.

Ein Reisemangel: Baulärm vor dem Hotel.

Foto:Bodo Blindmann

REISERECHT Richtig reklamieren am Ferienort

Wer reist, der hat Rechte, meint Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner - hier sind die Tipps, wie man auch Recht bekommt. Denn Recht bekommt nur der, der sich schon am Ferienort beschwert und dem Hotel oder der Reiseleitung die Möglichkeit zur Nachbesserung gibt.

 »Das ist Ihr Recht!« prangt über jedem Absatz der »Reise-Check-Karte«, die Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner zu Beginn der Ferien vorstellte. Das Kärtchen kann man sich im Internet herunterladen und ausgedruckt in die Geldbörse stecken. Nützlich ist es für alle, die Probleme mit Zug oder Flug haben. Darüber, was bei Reinfällen auf Pauschalreisen zu tun ist, steht nichts auf der Mini-Karte. Schade, denn gerade bei Pauschalreisen ist es wichtig, sich schon am Ferienort an die gesetzlichen Regeln für Reklamationen zu halten. Sonst kann es passieren, dass berechtigte Forderungen aus formalen Gründen abgewiesen werden.

Ungenießbares Essen, zu kleine Zimmer, Baustellenlärm oder gar Schimmel im Zimmer: Nicht jeder Urlaub wird zur schönsten Zeit des Jahres. Viele Urlauber meckern dann nur im Familienkreis und beschweren sich erst zu Hause beim Reiseveranstalter. Das ist ein Fehler. Denn Recht bekommt nur der, der sich schon am Ferienort beschwert.

Das bedeutet nicht, dass man immer gleich auf die Pauke hauen muss. Kleinere Mängel wie zum Beispiel ein fehlender Föhn lassen sich oft schnell an der Rezeption beheben. Dabei gilt: Der Ton macht die Musik. Statt lautstark zu lamentieren ist es besser, den Grund der Unzufriedenheit kurz und klar zu erklären und auf Abhilfe zu bestehen. Wichtig: Merken Sie sich den Namen Ihres Gesprächspartners. Um sich Unannehmlichkeiten zu entziehen, verschwindet nämlich mancher Hotelangestellte einfach hinter der nächsten Türe - und Sie müssen Ihren Fall noch einmal jemand anderem erzählen.

Hilft das nicht oder sind es größere Mängel, dann sollte man schnell handeln und schriftlich bei einem Vertreter des Reiseunternehmens (Reiseleiter, Agentur) oder per Fax direkt beim Veranstalter in Deutschland mit einer präzisen Beschreibung reklamieren. Denn nur die Beschwerde beim Veranstalter gilt später vor Gericht. Nicht vergessen: eine Frist zu setzen, bis wann der Mangel beseitigt sein soll. Wer sich erst am letzten Tag der Reise beschwert, der geht leer aus.

Wenn der Reiseveranstalter den Urlauber auf Grund der Beschwerde in ein anderes Zimmer gleicher oder besserer Güte umquartiert, muss der Gast dies akzeptieren. Das kann auch den Umzug in ein anderes Hotel bedeuten. Ist das neue Hotel besser, darf es sogar in einem anderen Ort liegen. Allerdings soll es dem Gesamtzuschnitt der Reise entsprechen. Das heißt: Wer einen Badeurlaub gebucht hat, der braucht sich nicht in die Berge versetzen zu lassen.

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