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Wer Schadensersatz fordert, muss Beweise vorlegen.

Wer Schadensersatz fordert, muss Beweise vorlegen.

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REISERECHT Wenn das Hotel krank macht

Wer im Pauschal-Urlaub krank wird und behauptet, Schuld daran seien Essen und Hygiene im gebuchten Hotel, der braucht dafür gute Beweise. Denn sonst scheitert er mit Forderungen gegen den Reiseveranstalter nach Preisminderung oder Schadensersatz. REISE und PREISE sagt Ihnen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen.
So forderte das Landgericht Düsseldorf eine »signifikant hohe Anzahl« von Hotelgästen, die am gleichem Symptom erkrankt sein müssten. Nur dann, so die Juristen, sei dies ein »Anscheinsbeweis« dafür, dass die Ursache der Erkrankung auch wirklich im Veranstalter-Hotel zu suchen sei. In diesem Fall waren sechs von 60 Türkei-Urlaubern aus dem gleichen Hotel von Durchfall betroffen. Zu wenig, um deswegen zu klagen, meinten die Richter (LG Düsseldorf, Az.: 22 S 399/04).

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