Flüge Hotels Pauschalreise Pauschal Mietwagen Rundreisen Kataloge

Der Flugverkehr in Europa nimmt im Sommer 2020 langsam wieder Schub auf

Der Flugverkehr in Europa nimmt im Sommer 2020 langsam wieder Schub auf

Verspätungen Die Passagierrechte bei Umbuchungen

Die schlechte Nachricht kommt per E-Mail - und infolge von Corona derzeit ziemlich oft: «Leider verschiebt sich Ihr Flug!» Müssen Passagiere eine solche Änderung hinnehmen?

Statt am Montag startet das Flugzeug erst am Dienstag, oder der Abflug wird vom Vormittag in den Abend verlegt: Änderungen wie diese kommen im Sommer 2020 aufgrund der Nachwirkungen des Corona-Flugstopps regelmäßig vor. Für Betroffene ist das ärgerlich - doch Flugpassagiere haben Rechte.

Viele Flüge finden nicht statt wie geplant

Das Problem von Flugverschiebungen scheint derzeit groß zu sein. «Die pausenlos eingehenden telefonischen Hilferufe von Flugkunden sowie die rekordverdächtig vielen Schlichtungsanträge sind in der Tat ein Indikator dafür, dass es diesen Sommer in der Luftfahrt recht turbulent zugeht», sagt Heinz Klewe, Geschäftsführer der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp).

Das bestätigt auch Fairplane. Das Portal setzt - gegen Provision - die Rechte von Fluggästen gegenüber Fluggesellschaften durch. «Es sieht ganz klar nach einem Chaosjahr wie nach der Air-Berlin-Pleite aus», sagt Fairplane-Geschäftsführer Andreas Sernetz. Der Grund: «Die Flüge, die im Winter verkauft wurden, werden im Sommer nicht mehr geflogen.» Fast kein Flug finde so statt wie geplant.

Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) sieht das anders: Seit Anfang Juni nähmen die Fluggesellschaften viele Verbindungen wieder auf und bedienten inzwischen wieder 60 Prozent ihres Streckennetzes. Der aktualisierte Flugplan sei bislang sehr stabil und werde weiter ausgebaut. «Da sich die Pandemie aber in den Ländern sehr unterschiedlich entwickelt, kann es in Einzelfällen vorkommen, dass aufgrund von staatlich verfügten Reisebeschränkungen Flüge nicht wie geplant stattfinden können», so der Verband.

Welche Rechte habe ich als Passagier?

Viele Verbraucher sind nun verunsichert, ob und in welchem Maße sie Änderungen der Flugzeiten oder gar des Reisetages hinnehmen müssen. Der Anwalt und Reiserechtsexperte Paul Degott sagt: Die Verschiebung eines Fluges oder eine Umbuchung eines Passagiers auf eine andere Verbindung ist rechtlich betrachtet eine Annullierung - und in diesem Fall hat der Kunde das Recht, von seinem Vertrag zurückzutreten. Das heißt: Er muss nicht fliegen und kann sein Geld zurückbekommen.

Doch ab wie vielen Stunden Unterschied ist eine Verschiebung als Annullierung zu bewerten? Degott sagt, dies sei ab etwa drei Stunden der Fall - und die Verlegung eines Fluges vom Morgen auf den Abend sei «auf jeden Fall eine wesentliche Änderung der Flugzeit.»

Auch für Pauschalurlauber gilt: Sie können in einem solchen Fall von ihrem Reisevertrag zurücktreten, wenn der Flug als Reiseleistung des Pakets durch eine Verschiebung erheblich beeinträchtigt ist.

Bis zu drei Stunden Unterschied sind zu akzeptieren

Nach den Erfahrungen von Fairplane informieren viele Airlines ihre Kunden nicht transparent: «In der E-Mail steht zum Beispiel: "Bitte antworten Sie innerhalb von 24 Stunden, andernfalls gelten die Änderungen als akzeptiert." Von Erstattung ist da gar keine Rede», sagt Fairplan-Sprecher Prof. Ronald Schmid. Er betont jedoch auch: «Flugverschiebungen bis drei Stunden muss man hinnehmen.»

Wird ein Flug aufgegeben, so ist das daran erkennbar, dass der Ersatzflug eine andere Flugnummer bekommt. Dies sei wiederum ein klares Zeichen für eine handfeste Annullierung. Ein weiteres Ärgernis: Laut Fairplane werden die Änderungen von Hin- und Rückflug dem Kunden meist getrennt mitgeteilt. Das halte Passagiere davon ab, von ihrem Recht auf Erstattung Gebrauch zu machen.

Wie sieht es mit der Entschädigung nach EU-Recht aus?

Passagieren steht laut der EU-Fluggastrechteverordnung eine Entschädigung zu, wenn sich ihr Flug mehr als drei Stunden verspätet und keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen. Solche Umstände lagen vor, als wegen der Corona-Pandemie alle Flüge gestrichen wurden. Aktuell sei die Lage aber wieder neu zu bewerten, so Paul Degott.

«Nur weil man im März den Flugplan gestrichen hat, kann man jetzt nicht eine Verschiebung von einem halben Tag mit Corona begründen», argumentiert der Jurist. Er geht allerdings davon aus, dass viele Airlines sich dennoch auf außergewöhnliche Umständen berufen werden. Fairplane rechnet hier mit vielen neuen Gerichtsentscheidungen.

(14.07.2020, dpa)

 
Mehr Reisenews ...
REISE und PREISE aktuelle Ausgabe

ÜBERSICHT

SHOP | ABO
Einzelheft | Archiv seit 1987