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Eine Verspätung von mehr als drei Stunden wird wie ein Flugausfall behandelt - auch, wenn sie einem erkrankten Piloten geschuldet ist

Eine Verspätung von mehr als drei Stunden wird wie ein Flugausfall behandelt - auch, wenn sie einem erkrankten Piloten geschuldet ist

Foto: Frank Rumpenhorst

Reiserecht Erkrankter Pilot muss ersetzt werden

Fällt ein Pilot krankheitsbedingt aus, ist das laut einem Gerichtsurteil allein das Problem der Fluggesellschaft. Passagiere haben deshalb ein Recht auf Ausgleich, wenn es zu großen Vespätungen kommt.
Bei einer massiven Flugverspätung wegen eines erkrankten Piloten steht Passagieren eine Ausgleichszahlung zu. Denn für Krankheitsfälle unter den Piloten müsse eine Airline Ersatzpiloten bereithalten, entschied das Amtsgericht Königswusterhausen (Az.: 9 C 138/12). 

 
In dem Fall verspätete sich ein Flug von Berlin nach Kairo um vier Stunden, weil der Pilot krankheitsbedingt ausfiel. Eine Verspätung von mehr als drei Stunden wird wie ein Flugausfall behandelt. Daher stand den Passagieren laut Gesetz eine Ausgleichszahlung zu. Ausgenommen von der Pflicht ist die Airline nur, wenn sich der Flieger wegen eines sogenannten außergewöhnlichen Umstands verspätet oder ausfällt. Der liegt nach Einschätzung der Richter allerdings nur bei einem Streik, bei sehr schlechtem Wetter oder bei technischen Defekten vor, die trotz regelmäßiger Wartung entstehen.
Mit der Erkrankung eines Piloten müsse die Fluggesellschaft jederzeit rechnen und für den Fall schnell Ersatz organisieren, entschied das Gericht. Bekommt sie keine Ersatz-Crew zusammen, muss sie die Passagiere so schnell wie möglich auf einen anderen Flug umbuchen.
 
(02.09.2013, dpa)
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